Tarife 2011

gültig ab 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011

Leider mussten die Preise leicht erhöht werden; die Erklärung dazu finden Sie hier >

 

Der Strompreis setzt sich aus den folgenden Preiselementen zusammen:

  • Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif)
  • Preis für die Netznutzung (Netznutzungstarif)
  • Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen / Gemeinde
  • Gesetzliche Förderabgaben

Elektrizitätstarife

Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin und jeden Kunden steht aufgrund seines Verbrauchsverhaltens das richtige 1to1 energy Produkt zur Verfügung.

Der Energiepreis ergibt sich aus der Summe der verbrauchten kWh im Hoch- und Niedertarif. Die Hochtarifzeit dauert von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die gültigen Elektrizitätstarife.

1to1 energy easy light

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Einheitstarif
Rp./kWh
10.60 11.45

1to1 energy easy

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.80 11.66
Niedertarif (NT)
Rp./kWh
7.50 8.10

1to1 energy break

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.60 11.45
Niedertarif (NT)
Rp./kWh
7.50 8.10

Energie öffentliche Beleuchtung

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.60 11.45

Energie Baustrom

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.60 11.45

1to1 energy easy power

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.75 11.61
Niedertarif (NT)
Rp./kWh
7.50 8.10

1to1 energy professional classic

Energie (Strom) exkl. MwSt inkl. MwSt
Hochtarif (HT)
Rp./kWh
10.75 11.61
Niedertarif (NT)
Rp./kWh
7.50 8.10

 
Netznutzungstarife

Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk zur Kundin oder zum Kunden zu transportieren. Bei der Netznutzung wird jede Kundin und jeder Kunde aufgrund der technischen Rahmenbedingungen seines Anschlusses an das Stromnetz und gemäss seinem Verbrauchsverhalten (Stromkonsum und beanspruchte Leistung) einem Netznutzungstarif zugeteilt.
 
Der Netznutzungstarif enthält Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, die Blindenergie, die Messung und Abrechnung sowie für die Abgaben.

NS ET

Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kV) und Einfachtarifmessung.

Eignet sich für Kunden mit einem geringen Verbrauch in der Nacht und einem jährlichen Energiebezug bis
ca. 20 000 kWh.

Netznutzungstarif für 1to1 energy easy light.

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Grundpreis 108.00 116.64 CHF/Jahr
Arbeitspreis 10.20 11.01 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh
 

NS DT

Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kV) und Doppeltarifmessung.

Eignet sich für Kunden mit erhöhtem Verbrauch in der Nacht und einem jährlichen Energiebezug bis
ca. 20 000 kWh.

Netznutzungstarif für 1to1 energy easy.

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Grundpreis 132.00 142.56 CHF/Jahr
Arbeitspreis HT 10.25 11.07 Rp./kWh
Arbeitspreis NT 5.00 5.40 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh

NS UR

Zusatzprodukt für Kunden mit unterbrechbarer Lieferung auf Niederspannung.

Dieses Produkt gilt für den Energiebezug von fest angeschlossenen, unterbrechbaren Geräten und Anlagen. Es kann nur als Zusatzprodukt gewählt werden, wenn der Kunde bereits einen anderen Netznutzungstarif an der gleichen Bezugsstelle hat (sep. Messkreis).

Netznutzungstarif für 1to1 energy break.

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Grundpreis 108.00 116.64 CHF/Jahr
Arbeitspreis HT 6.40 6.91 Rp./kWh
Arbeitspreis NT 3.20 3.46 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh

NS öffentliche Beleuchtung

Netznutzungstarif für die öffentliche Beleuchtung.

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Grundpreis 108.00 116.64 CHF/Jahr
Arbeitspreis 10.20 11.01 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh
 

NS Bau

Netznutzungstarif für temporäre Anschlüsse, z.B. Baustellen 

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Arbeitspreis 12.00 12.96 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh
 
NS 2

Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kV) und einem jährlichen Energiebezug bis 100 000 kWh
und einer Leistung bis 50 kW sowie Lastgang- oder Leistungsmessung.

Netznutzungstarif für 1to1 energy easy power.  (keine BD-Unterscheidung)

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Leistungspreis 5.20 5.62 CHF/Mt.
Arbeitspreis HT 8.40 9.07 Rp./kWh
Arbeitspreis NT 4.20 4,54 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Blindenergie      
Blindenergie HT 4.10 4.43 Rp./kvarh
Blindenergie NT 4.10 4.43 Rp./kvarh
Messung und Abrechnung      
NS-Lastgangmessung 1560.00 1684.80 CHF/Jahr
NS-Leistungsmessung 300.00 324.00 CHF/Jahr
Abgaben      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde * 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh

NS 1

Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0,4 kV) und einem jährlichen Energiebezug über 100 000 kWh
und einer Leistung über 50 kW sowie Lastgang- oder Leistungsmessung.

Netznutzungstarif für 1to1 energy professional classic.  (keine BD-Unterscheidung)

Nutzung der Netzinfrastruktur exkl. MwSt inkl. MwSt  
Leistungspreis 4.80 5.18 CHF/Mt.
Arbeitspreis HT 6.80 7.34 Rp./kWh
Arbeitspreis NT 3.35 3.62 Rp./kWh
Systemdienstleistungen Swissgrid 0.77 0.83 Rp./kWh
Blindenergie      
Blindenergie HT 4.10 4.43 Rp./kvarh
Blindenergie NT 4.10 4.43 Rp./kvarh
Messung und Abrechnung      
NS-Lastgangmessung 1560.00 1684.80 CHF/Jahr
NS-Leistungsmessung 300.00 324.00 CHF/Jahr
Abgaben *      
Abgaben und Leistungen an die Gemeinde 0.60 0.65 Rp./kWh
Gesetzliche Förderabgabe KEV 0.45 0.49 Rp./kWh
 
 

Anwendung der Netznutzungstarife

(gültig für NS1 und NS2)

  • Für die Netznutzung sind folgende Zeiten massgebend:
    Hochtarif (HT) 7.00 bis 21.00 Uhr, Niedertarif (NT ) 21.00 bis 7.00 Uhr (365 Tage).
  • Für die Verrechnung der Leistung ist die höchste je Monat gemessene ¼-h-Leistung (24 Stunden) massgebend. Die Messung kann auf Hochspannung (HS), Mittelspannung (MS) oder auf Niederspannung (NS) erfolgen.
    Allfällige Zu-/Abschläge werden zusätzlich berücksichtigt.
  • Abgaben werden separat verrechnet. Zurzeit sind dies die gesetzliche Förderabgabe (kostendeckende Einspeisevergütung/Mehrkostenfinanzierung) sowie die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde.
  • Die gemessene Blindenergie (induktiv) bis 50% der Wirkenergie ist im Teilprodukt «Nutzung der Netzinfrastruktur» enthalten. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird dem jeweiligen Kunden mit dem Teilprodukt «Blindenergie» verrechnet. Dies erfolgt für HT und NT getrennt.
  • Das Teilprodukt «Messung und Abrechnung» wird pro Messstelle und Jahr verrechnet. Darin sind die Kosten der Zählerinfrastruktur inkl. Auslesung, die Plausibilitätsprüfung, die Messdatenbereitstellung sowie die Abrechnung enthalten.
  • Die Preisansätze für das Teilprodukt «Messung und Abrechnung» richten sich nach der Spannung der Messung und nicht nach der Spannung der Abgabestelle.

Ergänzende Bestimmungen

Detaillierte und rechtsverbindliche Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie weiteren, anwendbaren Reglementen und Bestimmungen Ihres Energieversorgers.

Netznutzung

Die Jahressumme des Netznutzungsentgelts der GEBNET AG beträgt für das Jahr 2011  1.2 Millionen Franken. Davon resultieren CHF 86'000 für Systemdienstleistungen SDL auf dem Höchstspannungsnetz der Swissgid sowie CHF 50'000 für die Abgabe zur Förderung von erneuerbaren Energien KEV.

 

Begriffe und Erläuterungen

* Abgaben und Leistungen an die Gemeinden

Kosten für die Verlegung der Leitungen und Anlagen im und auf öffentlichem Grund (Bewilligungen, Nutzungsrechte, Konzessionen, etc.) sind gemäss StromVG Bestandteil der anrechenbaren Kosten der Verteilnetzbetreiber. Bisher waren diese Kosten in den Elektrizitätstarifen enthalten. Neu verlangt das StromVG den transparenten Ausweis dieser Abgaben und Leistungen an die Gemeinde. Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinde werden von der jeweiligen Gemeinde erhoben.
 

Abgabestelle

Die Abgabestelle (auch Netzgrenzstelle genannt) definiert die Produktzuordnung des Kunden. Sie beschreibt die physikalische Eigentumsgrenze der Netzinfrastruktur (elektrischen Anlagen) zwischen dem Kunden und dem Energieversorger. Die Abgabestelle kann auf Niederspannung (NS), Mittelspannung (MS) oder Hochspannung (HS) liegen.
 

Benutzungsdauer

Gibt die Zeitdauer an (in Stunden), in der bei einer konstanten Belastung in Höhe der Jahreshöchstlast die gleiche Energie geliefert worden wäre. Die Benutzungsdauer berechnet sich aus dem jährlichen Energiebezug, geteilt durch die verrechnete ¼-h-Jahreshöchstleistung.
 

Blindenergie

Elektrische Energie, die zum Aufbau von magnetischen oder elektrischen Feldern verbraucht wird. Sie wird in der Einheit kvarh gemessen.
 

Hydrojahr

Entsprechend der Wasserkraftnutzung gerechnetes Jahr mit Beginn am 1. Oktober eines Jahres und Ende im folgenden Kalenderjahr am 30. September.
 

Gesetzliche Förderabgabe

Am 23. März 2007 hat das Parlament im Zuge der Verabschiedung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auch das Energiegesetz (EnG) revidiert. Ziel ist es u.a., die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Artikel 7 des Energiegesetzes (EnG) verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen (EVU) dazu, den aus neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Biomasse, etc.) und von unabhängigen Produzenten gewonnenen Strom abzunehmen. Die Mehrkosten der EVU für die Übernahme von elektrischer Energie aus neuen erneuerbaren Energien und von unabhängigen Produzenten werden von der swissgrid AG (Betreiberin des Hochspannungsnetzes) mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe wurde im August 2008 vom BFE (Bundesamt für Energie) festgelegt und beträgt 0.45 Rp./kWh exkl. MwSt.
 

Lastgangmessung

Messung des individuellen Stromverbrauchs, in dem die ¼-h-Werte für den elektrischen Leistungsbezug aufgezeichnet und als Zeitreihe dargestellt werden.
 

Messstandard

Die Messstandards des Energieversorgers richten sich nach den erwarteten Anforderungen der Messdatenbereitstellung und der Abrechnungsmodalitäten für Energie und Netznutzung. Die Technologie der Messgeräte und die Messverfahren sind zudem unter Berücksichtigung der Betriebsverhältnisse, der verlangten Messqualität, des Plausibilitätsnachweises sowie der mit der Messung verbundenen Investitions- und Betriebskosten optimiert festgelegt.
   
 Mehrwertsteuer  Der MWSt-Satz beträgt ab 1. Januar 2011  8.0% (bisher 7.6%)


Laden Sie die Stromtarife gültig ab 1. Januar 2011 herunter (pdf)

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